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Die Kontrolle sozialer Medien aus verfassungsrechtlicher Sicht

März 11, 2019@6:00 pm9:00 pm

Die Kontrolle sozialer Medien aus verfassungsrechtlicher Sicht

Soziale Medien eröffnen Individuen neue Wirkungsmöglichkeiten und verschieben die Grenzen zwischen privatem und öffentlichem Raum. Zugleich verschaffen sie sowohl dem Staat als auch Großunternehmen neue Zugänge zu diesem Raum. Sie stellen damit die bisherigen rechtlichen Maßstäbe für den Schutz und die Kontrolle privater Äußerungen in Frage. Wie ordnen das deutsche und türkische Verfassungsrecht die sozialen Medien ein?

Montag 11. März 2019, 18 Uhr

Ort: Orient-Institut Istanbul – Cihangir, Susam Sokak 16. D8
Die Veranstaltung wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Nach den Vorträgen besteht beim Cocktailempfang Gelegenheit zum persönlichen Gespräch.

Doç. Dr. Öykü Didem Aydın legte nach dem Jura- Studium an der Universität Ankara ihren Master dort und an dem Institut für Straf- und Strafverfahrensrecht der Universität Milano ab. Nach dem Promotionsstudium an der Universität Ankara und einem Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg wurde sie 2001 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit einer kriminologischen und verfassungsrechtlichen Arbeit über die strafrechtliche Bekämpfung von Hassdelikten promoviert. Seit 1992 ist sie aktives Mitglied der Anwaltskammer Ankara bzw. Istanbul. Sie ist seit 2012 Doçent an der Juristischen Fakultät der Hacettepe Universität. Sie war Mitglied der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht des Europarats (Venedig-Kommission) und ist daneben als wissenschaftliche wie auch als literarische Übersetzerin und als Romanautorin tätig.

Professor Dr. Dr. h. c. Helmut Goerlich, geb. 1943 studierte Philosophie, Geschichte und Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und in Hamburg. Nach mehreren Forschungsaufenthalten in England (University College, später Wolfson College, Cambridge) und den USA (J. F. Kennedy School of Government und Harvard Law School, Cambridge) habilitierte er sich mit der Schrift „Grundrechte als Verfahrensgarantien: „Ein Beitrag zum Verständnis des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“. Nach seiner Habilitation war er von 1981 bis 1991 Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hamburg. 1992 wurde er auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig berufen. 2017 verlieh ihm die Istanbul Kültür Universität auf Antrag der Juristischen Fakultät die Ehrendoktorwürde.

Details

Datum:
März 11, 2019
Zeit:
6:00 pm-9:00 pm
Veranstaltungskategorie:
Webseite:
https://oiist.org