Praktika

Das Orient-Institut Istanbul (OII) vergibt Praktika im Arbeitsbereich Forschung.

Bewerben können sich Studierende aus Fachrichtungen, die der wissenschaftlichen Aufgabenstellung des Instituts entsprechen, soweit das Grundstudium (MA-Studiengang) bzw. das dritte Studiensemester (Bachelor-Studiengang) absolviert wurde. Hauptrichtungen sind hierbei: Turkologie, Osmanistik und Islamwissenschaft. Auch andere Studienrichtungen, die in einem regionalen Bezug zur Forschungsregion stehen, können berücksichtigt werden.

Die Praktikumsdauer beträgt mindestens 6 Wochen bis höchstens 3 Monate.

Kenntnisse der Landessprache – bei wissenschaftlichen Praktika des Englischen und je nach Projekt auch weiterer Sprachen – werden vorausgesetzt. Die Praktikantinnen und Praktikanten müssen für die Zeit des Praktikums an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein. Dies ist bei Antragstellung und erneut bei Beginn des Praktikums durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. Das OII geht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Krankenversicherung besteht und das Praktikum keine anderweitige Versicherungspflicht durch das Institut begründet.

Erfolgreiche Bewerbungen setzen voraus, dass beim DAAD ein Stipendium für Kurzaufenthalte an den Auslandsinstituten der Max Weber Stiftung beantragt wird. Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 20 Stunden. Die Praktikantinnen und Praktikanten werden ihrem Arbeitsbereich entsprechend vom wissenschaftlichen Fachpersonal angeleitet.
Von den Praktikantinnen und Praktikanten wird bei Annahme des Praktikums erwartet, dass sie sich am ersten und letzten Werktag des Praktikums persönlich bei den Institutsangehörigen vorzustellen bzw. verabschieden, der Institutsverwaltung alle Umstände mitteilen, die für die Bewilligung bzw. Durchführung des Praktikums von Bedeutung sein können, die allgemeinen Institutsregeln anerkennen und sich an den Veranstaltungen des Institutes (Vorträge, Workshop etc.) beteiligen.
Die Auswahl der Praktikantinnen und Praktikanten obliegt alleine der Institutsleitung. Ein Anspruch des Bewerbers auf Gewährung eines Praktikums besteht nicht. Die Praktikumsbewilligung kann widerrufen werden, wenn triftige Gründe vorliegen.
Nach erfolgtem Praktikum wird eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt.

Anträge auf Bewilligung eines Praktikums sollen folgende Angaben enthalten:

Studiengang und Studienzeit (Semester, Hochschule), gewünschter Arbeitsbereich und Ziel des Praktikums.
Beizufügen sind:

  • ein Lebenslauf, einschließlich Angabe von Fremdsprachenkenntnissen,
  • Motivationsschreiben,
  • ein Passfoto,
  • Zeugniskopien (unbeglaubigt),
  • eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung.

Bei Interesse an einem Praktikum bitten wir um eine Bewerbung ca. 6 Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn.
Allgemeine Anfragen bezüglich der Praktika können an Herrn Okan Akgün gestellt werden.